SV STUMMER  |  BÜROGEMEINSCHAFT

SV STUMMER
BÜROGEMEINSCHAFT


MAG. THOMAS STUMMER

Human Resources  |  Personalberatung  |  Executive Search  Öffentliche Stellenbesetzungen  |  Management & Organe
Objektivierung, Transparenz, Gleichbehandlung, Ethik
Compliance & Governance  |  Stellen- und Kompetenzprofile
Berufskunde  |  Vermittelbarkeit  |  Verdienstmöglichkeiten Karriereverläufe  |  Personalmarketing  |  Employer Branding 


MAG. KATHARINA STUMMER

Erwachsenenbildung  |  Berufliche Aus- und Weiterbildung Bildungsangebote  |  Kurskosten & Honorare  |  Lernerfolge
Berufsreifeprüfung  inkl. Zentralmatura  |  Lehre mit Matura
Trainermanagement  |  Beschwerde-/Konfliktmanagement
Qualitätsstandards   |  ISO 9001 Audits & Zertifizierungen 
KI, Didaktik, Marketing, Kommunikation im Bildungsbereich

Jede Sachverständigentätigkeit erfolgt ausschließlich persönlich durch die jeweils bestellte und eingetragene Person in deren eigenem Fachgebiet. Eine gemeinsame Auftragsannahme oder Vertretung findet nicht statt. Die eigenständigen und in ihrer SV-Tätigkeit voneinander unabhängigen Sachverständigen nutzen lediglich gemeinsam die administrative Infrastruktur im Rahmen der SV STUMMER  |  BÜROGEMEINSCHAFT.

 

Leistungen

Im Rahmen einer unverbindlichen Erstabklärung wird eingeschätzt, ob und in welcher Form eine sachverständige Tätigkeit zweckmäßig ist. Die Durchführung erfolgt stets unter Anwendung der im jeweiligen Fachgebiet anerkannten methodischen Standards.

Die sachverständige Tätigkeit erfolgt dabei ausschließlich persönlich durch die jeweils bestellte und zertifizierte Person im Rahmen des eingetragenen Fachgebiets.

WANN IST DIE BEIZIEHUNG EINES SACHVERSTÄNDIGEN ZWECKMÄSSIG?

  • fachliche Fragestellungen nicht eindeutig beurteilt werden können
  • unterschiedliche Auffassungen zu Leistungen, Qualität oder Kosten bestehen
  • komplexe Auswahl- oder Entscheidungsprozesse zu strukturieren sind
  • eine nachvollziehbare und dokumentierte Entscheidungsgrundlage benötigt wird

UNVERBINDLICHER ERSTKONTAKT SCHAFFT KLARHEIT!

Im Rahmen einer unverbindlichen Erstabklärung kann eingeschätzt werden, ob und in welcher Form eine sachverständige Tätigkeit im konkreten Fall zweckmäßig ist. Im Regelfall kann auf Basis einer kurzen Darstellung des Sachverhalts bereits eine erste Einordnung erfolgen.

BEFUND UND GUTACHTEN

Die Erstellung von Befund und Gutachten für Gerichte und Staatsanwaltschaften bildet den Kern sachverständiger Tätigkeit. Ziel ist die strukturierte, schlüssige und nachvollziehbare Darstellung des relevanten Sachverhalts sowie ableitbarer, fachlicher Schlussfolgerungen, die methodisch nachvollziehbar sind.

Befund: geordnete Aufbereitung wesentlicher Tatsachen und Sachverhalte

Gutachten: Einordnung nach fundierter Sachkunde, einschlägigen Maßstäben, Normen und Standards, Qualitätsanforderungen des jeweiligen Fachgebiets und Erfahrungswerten

PRIVATGUTACHTEN

Privatgutachten sind insbesondere dann sinnvoll, wenn

  • eine fachliche Einordnung erforderlich ist (Vorbereitung weiterer Schritte, zur außergerichtlichen Klärung, zur internen Orientierung oder zur strukturierten Beurteilung komplexer Sachverhalte)
  • dieselben höchsten Qualitätsanforderungen wie für
    Gerichtsgutachten gewünscht werden
  • Neutralität und Objektivität durch einen zertifizierten
    Sachverständigen sichergestellt werden soll

In der Praxis können Privatgutachten etwa bei strittigen Beratungsleistungen, Auswahlprozessen, Konflikten bei Lehrgängen oder Kursen, Qualitätsstandards sowie Compliance & Governance in Betracht kommen.

FACHLICHE STELLUNGNAHMEN

Fachliche Stellungnahmen sind kompakte erste Einschätzungen mit reduzierter Prüftiefe und dienen dem Auftraggeber als erste, haftungsrechtlich aber eingeschränkte Orientierung zu einer konkreten Fragestellung. Ihre Aussagekraft ist daher gegenüber einem vollumfänglichen Gutachten begrenzt.

DOKUMENTATION & BEWEISSICHERUNG

Zur neutralen Festhaltung von Zuständen, Inhalten und Unterlagen, deren ursprüngliche Form später verändert, gelöscht oder nicht mehr verfügbar sein könnte, dienen die Ertsellung von Dokumentationen und Beweissicherungen. Sie sind in einem Privatauftrag als auch bei Gericht oft von entscheidender Bedeutung.

Ausschreibungen

Bei Ausschreibungen soll ein strukturiertes, nachvollziehbares und faires Verfahren sichergestellt werden. Der Sachverständige begleitet Ausschreibungen z.B. im Bereich von Stellenbesetzungen im öffentlichen Sektor oder bei Bildungsangeboten mit fachlicher und unabhängiger Expertise. Dies kann die Formulierung der Ausschreibung, Verfahrensbegleitung, Beantwortung von Rückfragen, Auswahl und Bewertung etc. umfassen.

Bewertungen

Gerade bei Streitigkeiten „Leistung versus Kosten“, Honoraren oder kaufmännischen Fragestellungen ist eine neutrale und fachlich belastbare Bewertung vielfach unverzichtbar. Die Beurteilung und Einschätzung nach branchenüblichen Standards, die Bewertung der Qualität von erbrachten Leistungen sowie die damit verbundenen oder anfallenden Kosten sind oft zentraler Bestandteil der sachverständigen Tätigkeit.

TYPISCHE MANDATE
MAG. THOMAS STUMMER

  • Auswahl- und Besetzungsverfahren im öffentlichen Bereich und Privatwirtschaft
  • Recruiting und Executive Search
  • Objektivierung, Transparenz, Compliance, Gleichbehandlung von Entscheidungen
  • Personal- und Organisationsthemen
  • Berufskundliche Fragestellungen im akademischen Umfeld (Einkommen, Karrierechancen etc.)
> Alle Schwerpunkte

TYPISCHE MANDATE
MAG. KATHARINA STUMMER

  • Bildungsangebote und Lehrgänge
  • Erwachsenenbildung und berufliche Aus- und Weiterbildung
  • Qualitätsmanagement und Zertifizierungen (z. B. ISO 9001)
  • Prüfungs- und Ausbildungsformate (z. B. Berufsreifeprüfung)
  • Einsatz von Didaktik und digitalen Methoden
> Alle Schwerpunkte

METHODIK

Die Tätigkeit eines Sachverständigen – unabhängig vom persönlichen Fachbereich – folgt einer klaren methodischen Struktur: von der präzisen Erfassung des Auftrags und der umfassenden Erhebung des Sachverhalts bis zur nachvollziehbaren fachlichen Schlussfolgerung in einer Form, die gerichtlichen und außergerichtlichen Prüfungsanforderungen standhält. Die sachverständige Tätigkeit erfolgt jeweils auf Basis der im jeweiligen Fachgebiet anerkannten methodischen Standards.

AUFTRAG, BEWEISTHEMA UND PRÜFUNGSMASSSTAB

Die exakte Definition und die damit verbundene Abgrenzung des Auftrags, die Analyse des Beweisthemas und die Festlegung des fachlichen Prüfungsrahmens sind die Basis für eine qualitativ hochwertige Befunderhebung und Gutachtenerstellung. Dabei werden auch die Entscheidungsrelevanz und die methodische Zuständigkeit klar definiert.

STRUKTURIERTE BEFUNDAUFNAHME

Relevante Unterlagen, Akteninhalte, Vergleichsdaten, Erhebungsergebnisse sowie sonstige Befundquellen werden systematisch erfasst, geprüft und in einem nachvollziehbaren sachlich fundierten Zusammenhang gestellt.

METHODENGELEITETE ANALYSE

Die Auswertung erfolgt anhand anerkannter, sachadäquater und im Einzelfall vertretbarer Methoden. Bewertungslogik, Herleitung, Reichweite und Grenzen der angewandten Methodik werden dabei durch den Sachverständigen offengelegt.

KLARE TRENNUNG VON BEFUND, GUTACHTEN UND RECHTSFRAGEN

Der Befund dokumentiert Tatsachen und Erhebungsergebnisse ähnlich einer Sachverhaltsdarstellung. Das Gutachten enthält die fachliche Schlussfolgerung. Die rechtliche Würdigung verbleibt beim Gericht oder sonst zuständigen Entscheidungsträgern.

PLAUSIBILISIERUNG UND NACHVOLLZIEHBARKEIT

Schlussfolgerungen werden an der Befundgrundlage, an möglichen Alternativerklärungen und an der inneren Stimmigkeit des Gesamtbefundes geprüft. Widersprüche und Unsicherheiten werden dabei offengelegt und fachlich eingeordnet.

FORENSISCH BELASTBARE AUSARBEITUNG

Die schriftliche Darstellung folgt einer klaren Argumentationsarchitektur, präziser Terminologie und überprüfbarer Begründungstiefe. Ziel ist ein Gutachten, das fachlich überzeugt und juristischer Prüfung standhält.

SACHVERSTÄNDIGE

MAG. THOMAS STUMMER

ALLGEMEIN BEEIDETER UND GERICHTLICH ZERTIFIZIERTER SACHVERSTÄNDIGER

Eingetragen in den Fachgebieten:

91.05 Unternehmensberatung
Nur für: Personal- und Managementberatung, Human Resources

91.12 Arbeitsorganisation, Betriebsorganisation (Planung, Führung, Ausbildung von Führungskräften)
Nur für: Personalsuche und -auswahl in Wirtschaftsunternehmen und Unternehmen im öffentlichen Eigentum, öffentlicher Dienst (Bund, Land, Gemeinden), ausgegliederte Gesellschaften von Bund und Ländern, Recruiting, Executive Search (Headhunting), Top-Management, Führungskräfte, Experten/innen, Erstellen von Stellen- und Anforderungsprofilen (Job Descriptions), Bestellungs- und Auswahlverfahren nach AusG und Stellbg, Objektivierung und Transparenz von Stellenbesetzungen, Aus- und Weiterbildung von Fach- und Führungskräften, Management Audits inkl. Managementpotenzialanalysen, Assessment Center, Hearings, Moderationstätigkeit

91.15 Berufskunde
Nur für: Tätigkeiten mit akademischer Ausbildung

91.80 Marketing
Nur für: Personalmarketing, Personalwerbung, Employer Branding, Stelleninserate, Recruiting-Kampagnen, Aktivitäten zur Mitarbeiterbindung

(Anschriftcode W055207)

 ZUR PERSON

2002 Gründung der Stummer & Partner Personal- und Managementberatung GmbH mit den Schwerpunkten Executive Search, Public Recruitment, Consulting (Wien – Krems)

seit 1999 Unternehmensberater mit den Schwerpunkten Personal- und Managementberatung

1995-1999 Bundesorganisationsreferent einer Interessenvertretung

Universität Wien, Studium der Politikwissenschaften mit Schwerpunkt Verwaltungsmanagement (Organisation, Strukturen, Verwaltungsreform, New Public Management)

> T. Stummer – justizonline.gv.at> T. Stummer – SV-Profil als PDF

MAG. KATHARINA STUMMER

ALLGEMEIN BEEIDETE UND GERICHTLICH ZERTIFIZIERTE SACHVERSTÄNDIGE

 
Eingetragen in folgendem Fachgebiet:

13 Pädagogik
13.03 Schulen, Kurse aller Art
Nur für: Erwachsenenbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Berufsreifeprüfung inkl. Zentralmatura, „Lehre mit Matura“; Bildungsangebote inkl. Einsatz von KI und Didaktik; Trainermanagement; ISO 9001 Audits und Zertifizierungen; Messung von Lernerfolgen; Kurskosten

(Anschriftcode W853997)

ZUR PERSON

Seit 2016 Management-Funktionen am WIFI Wien:
Institutsleiter-Stellvertreterin und Leiterin Trainermanagement-Akademien-Großkunden (seit 2022)
Direktorin der Werkmeisterschulen (seit 2022)
Direktorin der Werbe Akademie (seit 2018)
Leiterin der Berufsreifeprüfung (seit 2016) Verbundkoordinatorin beim WIFI Österreich (seit 2022)

2007-2016: Geschäftsführerin Stummer & Partner Personal- und Managementberatung GmbH mit den Schwerpunkten Executive Search, Public Recruitment, Consulting, Employer Branding & Personalmarketing (Wien – Krems)

seit 2012 zertifizierter Business-Coach im Einzel- und Gruppen-Setting, Karrierecoaching, Bildungsberatung für Fach- und Führungskräfte sowie Bewerbungstrainings

1998-2007: Senior Consultant in der Marketing- und PR-Branche

Universität Wien, Studium der Publizistik- u. Kommunikationswissenschaft, Theaterwissenschaft

Universität Wien, Universitätslehrgang für Öffentlichkeitsarbeit – akademisch geprüfte
PR-Beraterin

zertifizierte Erwachsenenbildnerin im Bildungsmanagement und der Beratung (nach Ö-Cert-Standard)
zertifizierte Qualitätsbeauftragte
zertifizierte Projektmanagerin
diplomierte Personalcontrollerin

> K. Stummer – justizonline.gv.at> K. Stummer – SV-Profil als PDF

BEITRÄGE

  • Matura 2027 – Was wird sich ändern?

    14. Mai 2026

    Die Regierung reagiert damit Erfahrungen der letzten Jahre und will die Reifeprüfung praxisnäher und fairer gestalten. So gibt es u.a. Änderungen bei den Zusatzprüfungen und der Mindestquote. Ziel ist es auch,…
  • Nationaler Qualifikationsrahmen (NQR) mit neuen Zuordnungen

    30. April 2026

    2025 wurden 19 neue Qualifikationen einem der acht Qualifikationsniveaus zugeordnet. Quelle/Link: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/III/329
  • Schadenersatz für Bewerber im öffentlichen Ausschreibungsverfahren

    20. April 2026

    Der OGH hatte zu klären, ob das Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG) Grundlage für einen Schadenersatzanspruch des zu Unrecht übergangenen Bewerbers sein kann; der Bewerber hat nach dem AusG zwar keinen subjektiven…
  • Gleichbehandlung: Entgeltdiskriminierung – Beweislastumkehr

    19. April 2026

    Erlebte Diskriminierungen vor der Gleichbehandlungskommission oder vor Gericht müssen „nur“ glaubhaft gemacht, aber nicht bewiesen werden. Dann müssen Arbeitgeber:innen beweisen, dass keine Entgeltdiskriminierung vorliegt. Quelle/Info: Gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at - Entgeltdiskriminierung
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FAQ  –  Häufig gestellte Fragen

I. Allgemeine Fragen zum Sachverständigenwesen

II. Fragen zu Mag. Thomas Stummer

III. Fragen zu Mag. Katharina Stummer

KONTAKT

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A-1180 Wien  |  Staudgasse 7/8
(bevorzugt für Zustellungen und Termine)

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A-3500 Krems  |  Franz-Wissgrill-Gasse 17f 

Termine ausschließlich nach Vereinbarung.

Beachten Sie die rechtlichen Informationen lt. ECG und MG, Impressum und Datenschutzerklärung unter Rechtliches.

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Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger

+43 664 1400660
thomas.stummer@gerichts-sv.at

justizonline.gv.at  |  gerichts-sv.at
SV-Profil (PDF)

Eingetragen in den Fachgebieten:
Unternehmensberatung 91.05
Arbeits-/Betriebsorganisation 91.12
Berufskunde 91.15  |  Marketing 91.80
(Anschriftcode W055207)

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zertifizierte Sachverständige

+43 664 1234085
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SV-Profil (PDF)

Eingetragen im Fachgebiet:
Schule und Kurse aller Art 13.03
in der Fachgruppe Pädagogik
(Anschriftcode W853997)

 

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