
SV STUMMER | BÜROGEMEINSCHAFT
SV STUMMER
BÜROGEMEINSCHAFT

MAG. THOMAS STUMMER
Human Resources | Personalberatung | Executive Search Öffentliche Stellenbesetzungen | Management & Organe
Objektivierung, Transparenz, Gleichbehandlung, Ethik
Compliance & Governance | Stellen- und Kompetenzprofile
Berufskunde | Vermittelbarkeit | Verdienstmöglichkeiten Karriereverläufe | Personalmarketing | Employer Branding
MAG. KATHARINA STUMMER
Erwachsenenbildung | Berufliche Aus- und Weiterbildung Bildungsangebote | Kurskosten & Honorare | Lernerfolge
Berufsreifeprüfung inkl. Zentralmatura | Lehre mit Matura
Trainermanagement | Beschwerde-/Konfliktmanagement
Qualitätsstandards | ISO 9001 Audits & Zertifizierungen
KI, Didaktik, Marketing, Kommunikation im Bildungsbereich
Jede Sachverständigentätigkeit erfolgt ausschließlich persönlich durch die jeweils bestellte und eingetragene Person in deren eigenem Fachgebiet. Eine gemeinsame Auftragsannahme oder Vertretung findet nicht statt. Die eigenständigen und in ihrer SV-Tätigkeit voneinander unabhängigen Sachverständigen nutzen lediglich gemeinsam die administrative Infrastruktur im Rahmen der SV STUMMER | BÜROGEMEINSCHAFT.
Leistungen
Im Rahmen einer unverbindlichen Erstabklärung wird eingeschätzt, ob und in welcher Form eine sachverständige Tätigkeit zweckmäßig ist. Die Durchführung erfolgt stets unter Anwendung der im jeweiligen Fachgebiet anerkannten methodischen Standards.
Die sachverständige Tätigkeit erfolgt dabei ausschließlich persönlich durch die jeweils bestellte und zertifizierte Person im Rahmen des eingetragenen Fachgebiets.

WANN IST DIE BEIZIEHUNG EINES SACHVERSTÄNDIGEN ZWECKMÄSSIG?
- fachliche Fragestellungen nicht eindeutig beurteilt werden können
- unterschiedliche Auffassungen zu Leistungen, Qualität oder Kosten bestehen
- komplexe Auswahl- oder Entscheidungsprozesse zu strukturieren sind
- eine nachvollziehbare und dokumentierte Entscheidungsgrundlage benötigt wird
UNVERBINDLICHER ERSTKONTAKT SCHAFFT KLARHEIT!
Im Rahmen einer unverbindlichen Erstabklärung kann eingeschätzt werden, ob und in welcher Form eine sachverständige Tätigkeit im konkreten Fall zweckmäßig ist. Im Regelfall kann auf Basis einer kurzen Darstellung des Sachverhalts bereits eine erste Einordnung erfolgen.

Die Erstellung von Befund und Gutachten für Gerichte und Staatsanwaltschaften bildet den Kern sachverständiger Tätigkeit. Ziel ist die strukturierte, schlüssige und nachvollziehbare Darstellung des relevanten Sachverhalts sowie ableitbarer, fachlicher Schlussfolgerungen, die methodisch nachvollziehbar sind.
Befund: geordnete Aufbereitung wesentlicher Tatsachen und Sachverhalte
Gutachten: Einordnung nach fundierter Sachkunde, einschlägigen Maßstäben, Normen und Standards, Qualitätsanforderungen des jeweiligen Fachgebiets und Erfahrungswerten
Privatgutachten sind insbesondere dann sinnvoll, wenn
- eine fachliche Einordnung erforderlich ist (Vorbereitung weiterer Schritte, zur außergerichtlichen Klärung, zur internen Orientierung oder zur strukturierten Beurteilung komplexer Sachverhalte)
- dieselben höchsten Qualitätsanforderungen wie für
Gerichtsgutachten gewünscht werden - Neutralität und Objektivität durch einen zertifizierten
Sachverständigen sichergestellt werden soll
In der Praxis können Privatgutachten etwa bei strittigen Beratungsleistungen, Auswahlprozessen, Konflikten bei Lehrgängen oder Kursen, Qualitätsstandards sowie Compliance & Governance in Betracht kommen.
Fachliche Stellungnahmen sind kompakte erste Einschätzungen mit reduzierter Prüftiefe und dienen dem Auftraggeber als erste, haftungsrechtlich aber eingeschränkte Orientierung zu einer konkreten Fragestellung. Ihre Aussagekraft ist daher gegenüber einem vollumfänglichen Gutachten begrenzt.
Zur neutralen Festhaltung von Zuständen, Inhalten und Unterlagen, deren ursprüngliche Form später verändert, gelöscht oder nicht mehr verfügbar sein könnte, dienen die Ertsellung von Dokumentationen und Beweissicherungen. Sie sind in einem Privatauftrag als auch bei Gericht oft von entscheidender Bedeutung.
Bei Ausschreibungen soll ein strukturiertes, nachvollziehbares und faires Verfahren sichergestellt werden. Der Sachverständige begleitet Ausschreibungen z.B. im Bereich von Stellenbesetzungen im öffentlichen Sektor oder bei Bildungsangeboten mit fachlicher und unabhängiger Expertise. Dies kann die Formulierung der Ausschreibung, Verfahrensbegleitung, Beantwortung von Rückfragen, Auswahl und Bewertung etc. umfassen.
Gerade bei Streitigkeiten „Leistung versus Kosten“, Honoraren oder kaufmännischen Fragestellungen ist eine neutrale und fachlich belastbare Bewertung vielfach unverzichtbar. Die Beurteilung und Einschätzung nach branchenüblichen Standards, die Bewertung der Qualität von erbrachten Leistungen sowie die damit verbundenen oder anfallenden Kosten sind oft zentraler Bestandteil der sachverständigen Tätigkeit.
TYPISCHE MANDATE
MAG. THOMAS STUMMER
- Auswahl- und Besetzungsverfahren im öffentlichen Bereich und Privatwirtschaft
- Recruiting und Executive Search
- Objektivierung, Transparenz, Compliance, Gleichbehandlung von Entscheidungen
- Personal- und Organisationsthemen
- Berufskundliche Fragestellungen im akademischen Umfeld (Einkommen, Karrierechancen etc.)
TYPISCHE MANDATE
MAG. KATHARINA STUMMER
- Bildungsangebote und Lehrgänge
- Erwachsenenbildung und berufliche Aus- und Weiterbildung
- Qualitätsmanagement und Zertifizierungen (z. B. ISO 9001)
- Prüfungs- und Ausbildungsformate (z. B. Berufsreifeprüfung)
- Einsatz von Didaktik und digitalen Methoden
METHODIK
Die Tätigkeit eines Sachverständigen – unabhängig vom persönlichen Fachbereich – folgt einer klaren methodischen Struktur: von der präzisen Erfassung des Auftrags und der umfassenden Erhebung des Sachverhalts bis zur nachvollziehbaren fachlichen Schlussfolgerung in einer Form, die gerichtlichen und außergerichtlichen Prüfungsanforderungen standhält. Die sachverständige Tätigkeit erfolgt jeweils auf Basis der im jeweiligen Fachgebiet anerkannten methodischen Standards.

AUFTRAG, BEWEISTHEMA UND PRÜFUNGSMASSSTAB
Die exakte Definition und die damit verbundene Abgrenzung des Auftrags, die Analyse des Beweisthemas und die Festlegung des fachlichen Prüfungsrahmens sind die Basis für eine qualitativ hochwertige Befunderhebung und Gutachtenerstellung. Dabei werden auch die Entscheidungsrelevanz und die methodische Zuständigkeit klar definiert.
STRUKTURIERTE BEFUNDAUFNAHME
Relevante Unterlagen, Akteninhalte, Vergleichsdaten, Erhebungsergebnisse sowie sonstige Befundquellen werden systematisch erfasst, geprüft und in einem nachvollziehbaren sachlich fundierten Zusammenhang gestellt.


METHODENGELEITETE ANALYSE
Die Auswertung erfolgt anhand anerkannter, sachadäquater und im Einzelfall vertretbarer Methoden. Bewertungslogik, Herleitung, Reichweite und Grenzen der angewandten Methodik werden dabei durch den Sachverständigen offengelegt.
KLARE TRENNUNG VON BEFUND, GUTACHTEN UND RECHTSFRAGEN
Der Befund dokumentiert Tatsachen und Erhebungsergebnisse ähnlich einer Sachverhaltsdarstellung. Das Gutachten enthält die fachliche Schlussfolgerung. Die rechtliche Würdigung verbleibt beim Gericht oder sonst zuständigen Entscheidungsträgern.


PLAUSIBILISIERUNG UND NACHVOLLZIEHBARKEIT
Schlussfolgerungen werden an der Befundgrundlage, an möglichen Alternativerklärungen und an der inneren Stimmigkeit des Gesamtbefundes geprüft. Widersprüche und Unsicherheiten werden dabei offengelegt und fachlich eingeordnet.
FORENSISCH BELASTBARE AUSARBEITUNG
Die schriftliche Darstellung folgt einer klaren Argumentationsarchitektur, präziser Terminologie und überprüfbarer Begründungstiefe. Ziel ist ein Gutachten, das fachlich überzeugt und juristischer Prüfung standhält.

SACHVERSTÄNDIGE
MAG. THOMAS STUMMER
ALLGEMEIN BEEIDETER UND GERICHTLICH ZERTIFIZIERTER SACHVERSTÄNDIGER
Eingetragen in den Fachgebieten:
91.05 Unternehmensberatung
Nur für: Personal- und Managementberatung, Human Resources
91.12 Arbeitsorganisation, Betriebsorganisation (Planung, Führung, Ausbildung von Führungskräften)
Nur für: Personalsuche und -auswahl in Wirtschaftsunternehmen und Unternehmen im öffentlichen Eigentum, öffentlicher Dienst (Bund, Land, Gemeinden), ausgegliederte Gesellschaften von Bund und Ländern, Recruiting, Executive Search (Headhunting), Top-Management, Führungskräfte, Experten/innen, Erstellen von Stellen- und Anforderungsprofilen (Job Descriptions), Bestellungs- und Auswahlverfahren nach AusG und Stellbg, Objektivierung und Transparenz von Stellenbesetzungen, Aus- und Weiterbildung von Fach- und Führungskräften, Management Audits inkl. Managementpotenzialanalysen, Assessment Center, Hearings, Moderationstätigkeit
91.15 Berufskunde
Nur für: Tätigkeiten mit akademischer Ausbildung
91.80 Marketing
Nur für: Personalmarketing, Personalwerbung, Employer Branding, Stelleninserate, Recruiting-Kampagnen, Aktivitäten zur Mitarbeiterbindung
(Anschriftcode W055207)
ZUR PERSON
2002 Gründung der Stummer & Partner Personal- und Managementberatung GmbH mit den Schwerpunkten Executive Search, Public Recruitment, Consulting (Wien – Krems)
seit 1999 Unternehmensberater mit den Schwerpunkten Personal- und Managementberatung
1995-1999 Bundesorganisationsreferent einer Interessenvertretung
Universität Wien, Studium der Politikwissenschaften mit Schwerpunkt Verwaltungsmanagement (Organisation, Strukturen, Verwaltungsreform, New Public Management)
MAG. KATHARINA STUMMER
ALLGEMEIN BEEIDETE UND GERICHTLICH ZERTIFIZIERTE SACHVERSTÄNDIGE
Eingetragen in folgendem Fachgebiet:
13 Pädagogik
13.03 Schulen, Kurse aller Art
Nur für: Erwachsenenbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Berufsreifeprüfung inkl. Zentralmatura, „Lehre mit Matura“; Bildungsangebote inkl. Einsatz von KI und Didaktik; Trainermanagement; ISO 9001 Audits und Zertifizierungen; Messung von Lernerfolgen; Kurskosten
(Anschriftcode W853997)
ZUR PERSON
Seit 2016 Management-Funktionen am WIFI Wien:
Institutsleiter-Stellvertreterin und Leiterin Trainermanagement-Akademien-Großkunden (seit 2022)
Direktorin der Werkmeisterschulen (seit 2022)
Direktorin der Werbe Akademie (seit 2018)
Leiterin der Berufsreifeprüfung (seit 2016) Verbundkoordinatorin beim WIFI Österreich (seit 2022)
2007-2016: Geschäftsführerin Stummer & Partner Personal- und Managementberatung GmbH mit den Schwerpunkten Executive Search, Public Recruitment, Consulting, Employer Branding & Personalmarketing (Wien – Krems)
seit 2012 zertifizierter Business-Coach im Einzel- und Gruppen-Setting, Karrierecoaching, Bildungsberatung für Fach- und Führungskräfte sowie Bewerbungstrainings
1998-2007: Senior Consultant in der Marketing- und PR-Branche
Universität Wien, Studium der Publizistik- u. Kommunikationswissenschaft, Theaterwissenschaft
Universität Wien, Universitätslehrgang für Öffentlichkeitsarbeit – akademisch geprüfte
PR-Beraterin
zertifizierte Erwachsenenbildnerin im Bildungsmanagement und der Beratung (nach Ö-Cert-Standard)
zertifizierte Qualitätsbeauftragte
zertifizierte Projektmanagerin
diplomierte Personalcontrollerin
BEITRÄGE
Matura 2027 – Was wird sich ändern?
14. Mai 2026
Die Regierung reagiert damit Erfahrungen der letzten Jahre und will die Reifeprüfung praxisnäher und fairer gestalten. So gibt es u.a. Änderungen bei den Zusatzprüfungen und der Mindestquote. Ziel ist es auch,…Nationaler Qualifikationsrahmen (NQR) mit neuen Zuordnungen
30. April 2026
2025 wurden 19 neue Qualifikationen einem der acht Qualifikationsniveaus zugeordnet. Quelle/Link: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/III/329Schadenersatz für Bewerber im öffentlichen Ausschreibungsverfahren
20. April 2026
Der OGH hatte zu klären, ob das Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG) Grundlage für einen Schadenersatzanspruch des zu Unrecht übergangenen Bewerbers sein kann; der Bewerber hat nach dem AusG zwar keinen subjektiven…Gleichbehandlung: Entgeltdiskriminierung – Beweislastumkehr
19. April 2026
Erlebte Diskriminierungen vor der Gleichbehandlungskommission oder vor Gericht müssen „nur“ glaubhaft gemacht, aber nicht bewiesen werden. Dann müssen Arbeitgeber:innen beweisen, dass keine Entgeltdiskriminierung vorliegt. Quelle/Info: Gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at - Entgeltdiskriminierung
FAQ – Häufig gestellte Fragen
I. Allgemeine Fragen zum Sachverständigenwesen
II. Fragen zu
Mag. Thomas Stummer
III. Fragen zu
Mag. Katharina Stummer
I. Allgemeine Fragen zum Sachverständigenwesen
Was ist ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger (kurz: SV)?
Ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger ist eine in die öffentliche SV-Liste (justizonline.gv.at) eingetragene Fachperson. Voraussetzungen sind nachgewiesene Fachkompetenz, Berufserfahrung, persönliche Eignung und eine Zertifizierungsprüfung. Die sachverständige Tätigkeit erfolgt ausschließlich persönlich durch die bestellte und zertifizierte Person.
Was ist die SV Stummer | Bürogemeinschaft?
Die eigenständigen und in ihrer SV-Tätigkeit voneinander unabhängigen Sachverständigen Mag. Thomas Stummer und Mag. Katharina Stummer nutzen administrative Infrastruktur gemeinsam. Jede Sachverständigentätigkeit erfolgt ausschließlich persönlich durch die jeweils bestellte und eingetragene Person in deren eigenem Fachgebiet. Eine gemeinsame Auftragsannahme oder Vertretung findet nicht statt. Standorte in Wien und Krems. Termine ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung.
Was ist ein Gerichtsgutachten?
Ein Gerichtsgutachten ist eine vom Gericht in Auftrag gegebene, schriftliche Expertise eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen, in der dieser auf Basis seiner Fachkunde erhobene Tatsachen und den festgestellten Sachverhalt (Befund) für das Gericht objektiv und unparteiisch beantwortet und daraus fachliche Schlussfolgerungen zieht. (Gutachten). Die rechtliche Würdigung verbleibt stets beim Gericht oder der zuständigen Behörde.
Was ist ein Privatgutachten?
Ein Privatgutachten wird außerhalb eines laufenden Verfahrens entweder im Auftrag einer Partei oder unabhängig außerhalb eines Verfahrens von Unternehmen Privatpersonen beauftragt und dient der internen Entscheidungsfindung oder außergerichtlichen Klärung. Ein Privatgutachten kann als Beweismittel eingebracht werden, genießt jedoch nicht dieselbe prozessuale Stellung wie ein gerichtlich beauftragtes Gutachten.
Ist ein Sachverständiger zur Verschwiegenheit verpflichtet?
Ja. Die Standesregeln des Hauptverbandes der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs verpflichten jeden Sachverständigen zu strengster Verschwiegenheit über seine Sachverständigentätigkeit und die dabei gemachten Wahrnehmungen. Weiters legen die Standesregeln fest, dass diese bei jeder SV-Tätigkeit, in wessen Auftrag sie auch immer erfolgt – also auch bei Privatgutachten – einzuhalten sind.
Was kostet ein Sachverständigengutachten in Österreich und wie werden Honorare berechnet?
Gerichtlich beauftragte Gutachten werden nach dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) honoriert. Bei Privatgutachten wird das Honorar frei vereinbart. Es besteht eine Pflicht zur Vorausinformation zu den zu erwartenden Kosten. Grundlage bilden der dokumentierte Zeitaufwand und die Komplexität des Sachverhalts. Im Rahmen einer unverbindlichen Erstabklärung kann der voraussichtliche Aufwand vorab eingeschätzt werden.
Wie läuft eine unverbindliche Erstabklärung bei einem Sachverständigen ab?
Im Rahmen eines unverbindlichen Erstgesprächs wird der Sachverhalt eingeordnet, ob und in welcher Form eine sachverständige Tätigkeit zweckmäßig ist. Auf Basis einer kurzen Sachverhaltsdarstellung erfolgt bereits eine erste fachliche Einordnung. Die Erstabklärung schafft Klarheit über Umfang, Methodik und voraussichtlichen Aufwand. Es erfolgt eine schriftliche Beauftragung des SV mit einem konkret formulierten Auftrag.
Wann werden Sachverständige in einem Gerichtsverfahren beauftragt?
Wenn das Gericht (oder gegebenenfalls die Staatsanwaltschaft) besonderes Fachwissen benötigt, das über allgemeines juristisches Wissen hinausgeht. Typische Anlässe sind zum Beispiel strittige Qualitäts-, Leistungs- oder Bewertungsfragen sowie Diskriminierungsvorwürfe oder Compliance-Streitigkeiten. Der SV erhebt den Sachverhalt, beurteilt ihn fachlich und zieht Schlussfolgerungen; die rechtliche Einordnung obliegt Gerichten und Behörden.
Wann ist die Beiziehung eines Sachverständigen im öffentlichen Bereich sinnvoll?
Wenn die Behörde oder Institution nicht über das erforderliche Fachwissen verfügt und der entscheidungsrelevante Sachverhalt fachlicher Beurteilung bedarf. Behörden bedienen sich zertifizierter Sachverständiger insbesondere bei Ausschreibungsverfahren, Qualitätsprüfungen und Personalentscheidungen im öffentlichen oder öffentlichkeitsnahen Sektor.
Was ist Beweissicherung und Dokumentation durch einen Sachverständigen?
Beweissicherung bezeichnet die neutrale Festhaltung von Zuständen und Unterlagen, bevor diese verändert oder nicht mehr verfügbar sind. Sie ist sowohl im Privatauftrag als auch im gerichtlichen Auftrag bedeutsam. Die rechtzeitige Beweissicherung sichert den Sachverhalt für alle Verfahrensbeteiligten dauerhaft und nachvollziehbar.
Wie stellt ein Sachverständiger die Nachvollziehbarkeit seiner Schlussfolgerungen sicher?
Schlussfolgerungen werden an der Befundgrundlage, an möglichen Alternativerklärungen und an der inneren Stimmigkeit des Gesamtbefundes geprüft. Widersprüche und Unsicherheiten werden offengelegt. Bewertungslogik, Herleitung und Grenzen der angewandten Methodik werden transparent dargelegt.
Was versteht man unter einer fachlichen Stellungnahme im Unterschied zu einem vollständigen Gutachten?
Eine fachliche Stellungnahme ist eine kompakte fachliche Ersteinschätzung mit beschränktem Prüfumfang. Sie eignet sich für überschaubare Fragestellungen, bei denen keine vollständige Befunderhebung erforderlich ist. Ein vollständiges Gutachten umfasst jedenfalls strukturierte Befundaufnahme, methodengeleitete Analyse und nachvollziehbare Schlussfolgerungen.
II. Fragen zu Mag. Thomas Stummer
Für welche Leistungen im Bereich Human Resources und Managementberatung sind Sachverständigengutachten sinnvoll?
Ein Gutachten ist sinnvoll bei Mängelvorwürfen gegenüber Beratungsleistungen, bei Streitigkeiten über Honorare und Konditionen, der Auflösung von Dienst- oder Managementverträgen oder Streitigkeiten über Gehälter und Anreizsysteme sowie bei Compliance- und Governance-Fragen. Ebenso relevant bei Organisationsentwicklungs- Transformations- und Change-Projekten.
Kann ein Sachverständiger Betrugs- oder Korruptionsverdacht im Bereich Personal- und Managementberatung fachlich beurteilen?
Ja. Die sachverständige Einordnung liefert eine fachliche Grundlage für zivil-, verwaltungs- und disziplinarrechtliche Verfahren zur Beurteilung, ob Branchenstandards eingehalten wurden. Vertraulichkeit, Diskriminierungen und Compliance sind von besonderer Bedeutung.
Wie beurteilt ein Sachverständiger Streitigkeiten über strategisches Personalmanagement und Kompetenzverteilungen?
Beurteilungsgegenstand sind die sachliche Begründetheit von Kompetenzverteilungen, Geschäftsordnungen und Stellenbeschreibungen sowie deren Übereinstimmung mit anerkannten Standards des strategischen Personalmanagements. Sachverständig geprüft werden auch Nachfolgeplanung, Einsparungspotenziale und Talentmanagement.
Welche Fragestellungen rund um Betriebsrat, Personalvertretung und Whistleblower können sachverständig beurteilt werden?
Die sachverständige Beurteilung umfasst insbesondere HR-Prozesse, Kommunikationsstrukturen und Compliance-Anforderungen aus Perspektive des HR-Managements. (Die rechtliche Beurteilung von Befugnissen und Rechtsstellungen von Betriebsrat und Personalvertretung obliegt nicht dem SV.)
Kann ein Sachverständiger Arbeitsbedingungen wie Homeoffice, Shared Desk oder betriebliche Infrastruktur beurteilen?
Ja. Mag. Thomas Stummer beurteilt, ob vereinbarte Arbeitsbedingungen – darunter Home-Office-Regelungen und Shared-Desk-Konzepte – den einschlägigen Branchenstandards und vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Dies ist insbesondere relevant bei Streitigkeiten im Rahmen von Dienst- oder Managementverträgen sowie bei der Beurteilung betrieblicher Standards und einschlägiger HR-Branchennormen.
Kann ein Sachverständiger Diskriminierungsvorwürfe in Recruiting-Verfahren fachlich einordnen?
Objektivierung, Transparenz und Gleichbehandlung in der Personalsuche und Personalauswahl gehören zum Fachgebiet von Mag. Thomas Stummer. Geprüft werden Auswahlkriterien, Vorselektionsprozesse und Entscheidungsdokumentationen auf Diskriminierungsfreiheit und sachliche Begründetheit. Interventionen, Fakes und Unvereinbarkeiten im Recruiting werden ebenfalls beurteilt.
Was umfasst eine sachverständige Beurteilung von Executive-Search und Headhunting-Prozessen?
Die Beurteilung analysiert Methodik, Qualität und Vollständigkeit des Suchprozesses – von der Kandidatenrecherche über Direktansprachen bis zur Shortlist-Erstellung. Sachverständig beurteilt werden in weiterer Folge auch Compliance-Fragen, Honorarstreitigkeiten und Vorwürfe fehlerhafter Leistungserbringung.
Wann ist ein Sachverständiger für Fragen zu öffentlichen Stellenausschreibungen und Bestellungsverfahren beizuziehen?
Immer dann, wenn die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an Ausschreibung, Reihung und Besetzungsentscheidung strittig oder angefochten wird. Mag. Thomas Stummer ist explizit für Verfahren nach dem Ausschreibungsgesetz (AusG), dem Stellenbesetzungsgesetz (Stellbg) oder vergleichbaren Rechtsvorschriften eingetragen – dies wäre zum Beispiel das Beamten-Dienstrechtsgesetz (BDG). Die Beurteilung umfasst u.a. Gleichbehandlung, Objektivität, Transparenz und Dokumentationskonformität.
Kann ein Sachverständiger Kompetenzanalysen für Aufsichtsräte, Beiräte und Führungskräfte beurteilen?
Ja. Die sachverständige Beurteilung von Kompetenzanalysen für Aufsichtsräte, Beiräte und Führungskräfte wird von Mag. Thomas Stummer durchgeführt. Bewertet werden Methodik und Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse nach HR-Management- und Corporate-Governance-Standards. (Psychologisch-diagnostische Beurteilungen sind nicht Gegenstand der sachverständigen Tätigkeit.)
Wie werden Managementpotenzialanalysen, Assessment Center und eignungsdiagnostische Verfahren sachverständig beurteilt?
Managementpotenzialanalysen, Assessment Center und eignungsdiagnostische Verfahren werden auf methodische Fundierung und Nachvollziehbarkeit geprüft – relevant bei angefochtenen Besetzungsentscheidungen oder Honorarstreitigkeiten. Die Beurteilung erfolgt aus der Perspektive des HR-Managements. (Psychologisch-diagnostische Beurteilungen sind nicht Gegenstand der sachverständigen Tätigkeit.)
Können fehlerhafte oder irreführende Personalmarketing-Maßnahmen, Stellenausschreibungen beurteilt werden?
Mag. Thomas Stummer ist im Fachgebiet 91.80 (Marketing) für Personalmarketing und Employer Branding eingetragen. Er beurteilt falsche Arbeitgeberversprechen, Fake-Jobs, diskriminierende Stelleninserate sowie Wettbewerbsverzerrungen und unlauteren Wettbewerb im Human Resources und im Personalmarketing.
Kann ein Sachverständiger Kommunikationsmaßnahmen als Teil des Personalmarketings beurteilen?
Ja. Mailings, Imageinserate, Medienberichte, Intranet- und Internet-Auftritte sowie Aktivitäten auf Plattformen, Messen und Events als Bestandteile des Personalmarketings zählen zu den eingetragenen Themenschwerpunkten. Sachverständig beurteilt wird, ob diese Maßnahmen Qualitätsstandards entsprechen oder Wettbewerbsverzerrungen begründen.
Welche berufskundlichen Fragestellungen zu Tätigkeiten mit akademischer Ausbildung können sachverständig beurteilt werden?
Mag. Thomas Stummer beurteilt Berufsbilder mit akademischer Ausbildung, Zusatzqualifikationen und Zertifizierungen (z. B. Lehrbefugnisse, Stb/Wp, Ärzte, ZT) sowie Vergleiche akademischer Ausbildungswege. Berufsausschließungsgründe, Kompetenzbilder und die Wertigkeit von Abschlüssen gehören ebenfalls zum Fachgebiet.
Beurteilt ein Sachverständiger die Wertigkeit einer akademischen Ausbildung im Verhältnis zu einem Job-Profil?
Ja. Die Gegenüberstellung von Stellen- und Bewerberprofil sowie die Frage, ob eine Ausbildung die Anforderungen einer Stelle erfüllt, zählen zu den Kernaufgaben berufskundlicher Gutachten. Beurteilt werden Kompetenzbilder, Berufsqualifizierungen und Arbeitsplatzfindungschancen.
Kann ein Sachverständiger Verdienstentgang und fiktive Karriereverläufe beurteilen?
Ja. Verdienstmöglichkeiten, Verdienstentgang und fiktive Karriereverläufe zählen zu den eingetragenen Themenschwerpunkten im Fachgebiet Berufskunde für Tätigkeiten mit akademischer Ausbildung. Die sachverständige Beurteilung ist relevant insbesondere bei Kündigungen, Entlassungen, berechtigter vorzeitiger Austritt, Änderungskündigungen etc., anderen Schadenersatzverfahren sowie bei Streitigkeiten über Ausbildungsvereinbarungen und Konkurrenzklauseln. Sie findet darüber hinaus Anwendung, wenn Einkommensverhältnisse und Karrierepotenziale in zivilrechtlichen Verfahren als Grundlage herangezogen werden (z.B. Unterhaltsbemessungen).
Wo finde ich einen gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für Personal- und Managementberatung, Human Resources, Recruiting, Berufskunde und Personalmarketing?
Mag. Thomas Stummer ist allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger (Fachgebiete 91.05, 91.12., 91.15, 91.80) mit Standorten in Krems und Wien, erreichbar unter +43 664 1400660 bzw. thomas.stummer@gerichts-sv.at. Die vollständige Fachgebietseintragung ist auf justizonline.gv.at unter https://justizonline.gv.at/jop/web/exl/W055207 abrufbar.
III. Fragen zu Mag. Katharina Stummer
Wann ist ein Sachverständigengutachten bei Streitigkeiten über Bildungsangebote und Kurskosten sinnvoll?
Ein Gutachten ist sinnvoll bei Streitigkeiten über Kurskosten oder nicht erfüllte Leistungsversprechen bei Lehr- und Lerninhalten. Ebenso relevant bei Qualitätsmängeln in der Leistungserbringung, der Auflösung von Ausbildungsverträgen oder bei Fragen zu Lernunterlagen, Skripten oder Veranstaltungsdesigns im Bildungssektor.
Wie beurteilt eine Sachverständige die Qualität und Korrektheit der Leistungserbringung bei Aus- und Weiterbildungsangeboten?
Mag. Katharina Stummer prüft, ob vereinbarte Inhalte so vermittelt wurden, dass Lernziele erreicht werden konnten und ob die Methodenwahl didaktisch angemessen war. Grundlage sind Informationen vor der Kaufentscheidung für einen Kurs, Lehrgang oder Seminar, Lehrpläne, gewählte Formate und Teilnehmerfeedbacks. Die Beurteilung entspricht den methodischen Anforderungen an sachverständige Äußerungen in zivil- und verwaltungsrechtlichen Verfahren.
Kann eine Sachverständige Zulassungsvoraussetzungen für Ausbildungen, Prüfungen und Mindestpräsenzen beurteilen?
Ja. Zulassungsvoraussetzungen basieren auf gesetzlichen Grundlagen oder sind im Ausbildungsvertrag geregelt. Mag. Katharina Stummer kann als Sachverständige prüfen, ob Zulassungskriterien sachlich begründet, verhältnismäßig und diskriminierungsfrei sind.
Kann eine Sachverständige Beschwerdemanagement und Krisenmanagement in schulischen Konfliktsituationen einordnen?
Ja. Beschwerdemanagement, Gewaltprävention und Krisenmanagement in Bildungsorganisationen zählen zum Fachgebiet von Mag. Katharina Stummer. Sachverständig beurteilt wird, ob Verfahren den anerkannten pädagogischen und organisatorischen Standards entsprechen und ob Interventionen verhältnismäßig waren. Hinweis: Mediation ist in Österreich ein eigenständiger, gesetzlich geregelter Beruf (ZivMediatG) und wird von der sachverständigen Tätigkeit klar getrennt.
Welcher Sachverständige beurteilt Streitigkeiten bei Leistungsbeurteilungen, Benotungen und Ausbildungsvertragsauflösungen?
Mag. Katharina Stummer ist für Streitigkeiten bei Leistungsbeurteilungen, Benotungen sowie der Auflösung von Ausbildungsverträgen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie der Erwachsenenbildung zertifiziert. Sachverständig geprüft wird, ob Bewertungskriterien transparent und diskriminierungsfrei angewendet wurden oder ob eine Vertragsauflösung gerechtfertigt erscheint.
Können ethische Fragestellungen in der Erwachsenenbildung – z. B. Diskriminierung und Gleichbehandlung – beurteilt werden?
Ja. Ethische Standards wie Objektivität, Diskriminierungsfreiheit, Gleichbehandlung, Gender & Diversity sowie der Umgang mit Interventionen und Betrugsverdacht fallen in das Fachgebiet. Sachverständig beurteilt wird ebenso, ob Bildungseinrichtungen diese Qualitätsstandards in Aufnahme-, Lehr- und Beurteilungsprozessen einhalten.
Kann eine Sachverständige Umschulungen und Qualifizierungsmaßnahmen auf ihre Qualität und Angemessenheit prüfen?
Ja. Umschulungen und Qualifizierungsmaßnahmen werden auf konzeptionelle Qualität, Angemessenheit der Kosten und Anforderungen der jeweiligen Zielgruppe beurteilt. Dies ist insbesondere relevant bei AMS-geförderten Maßnahmen oder behördlichen Qualitätsprüfverfahren.
Wie wird der Einsatz von KI in der Didaktik und modernen Lehr- und Lernformen sachverständig beurteilt?
Mag. Katharina Stummer beurteilt den didaktischen Einsatz von KI sowie moderner Lehr- und Lernformen (online, hybrid), einschließlich Konzepte, Lernplattformen und multimediale Tools. Beurteilungsmaßstäbe sind pädagogische Eignung, didaktische Fundierung sowie die in der qualitätsgesicherten Aus- und Weiterbildung in Österreich geltenden Standards (ÖCert-Standards).
Kann eine Sachverständige firmeninterne Weiterbildungen und Inhouse-Trainings sachverständig bewerten?
Ja. Firmeninterne Weiterbildungen sind meist maßgeschneiderte Programme, müssen aber den gängigen Kriterien der Qualität, didaktischen Angemessenheit, Kompetenz des Trainerteams sowie einer angemessenen Kostenstruktur entsprechen. Auch Ausbildungskooperationen zwischen Bildungsanbietern sowie das Produktmanagement und Marketing von Bildungsangeboten können sachverständig eingeordnet werden.
Wie prüft man Themenstellungen zur Berufsreifeprüfung, Zentralmatura und Lehre-mit-Matura?
Fragen zur Berufsreifeprüfung inklusive Zentralmatura sowie zum Programm „Lehre mit Matura“ fallen in das Fachgebiet von Mag. Katharina Stummer. Sachverständig geprüft werden Durchführungskonformität, Prüfungsqualität und didaktische Standards der durchführenden Einrichtungen.
Welche Fragestellungen im Bereich Trainermanagement können sachverständig beurteilt werden?
Die Sachverständige beurteilt die Professionalität bei der Suche und Auswahl von Trainerinnen und Trainern sowie Ausbildungsleiterinnen und Ausbildungsleitern, Lehrbefugnisse und Qualifikationen. Streitigkeiten zu Honoraren und Werkverträgen sowie die Evaluierung von Trainingsleistungen und Leistungsbeurteilungen werden ebenfalls sachverständig eingeordnet.
Wie beurteilt eine Sachverständige Streitigkeiten über Trainerqualifikationen und Werkverträge mit Lehrenden?
Sachverständig geprüft wird, ob die Qualifikation der eingesetzten Lehrenden den vereinbarten Anforderungen entspricht und ob Lehrbefugnisse ordnungsgemäß vorlagen. Bei Honorar- und Werkvertragsstreitigkeiten wird die Angemessenheit der Konditionen im Verhältnis zur erbrachten Leistung und zu Marktstandards beurteilt.
Was ist Bildungscontrolling und wann ist eine sachverständige Beurteilung erforderlich?
Bildungscontrolling umfasst strategisches und operatives Bildungsmanagement, Effizienz- und Effektivitätssteigerung sowie Messung von Lernerfolgen und Angemessenheit von Kurskosten. Eine sachverständige Beurteilung ist erforderlich, wenn Qualität oder Wirksamkeit von Bildungsmaßnahmen strittig ist oder bei Vergabeverfahren eine neutrale Einordnung benötigt wird.
Wie wird die Ordnungsmäßigkeit einer ISO 9001-Zertifizierung für Bildungsanbieter sachverständig geprüft?
Die sachverständige Prüfung umfasst die Konformität des Qualitätsmanagementsystems mit ISO 9001, die Vollständigkeit der Auditdokumentation und die Nachvollziehbarkeit der Zertifizierungsentscheidung. Beurteilt werden auch Qualitätsstandards in Lehre, Organisation und Infrastruktur sowie Kurs- und Seminarangebote. Hinweis: Externe oder interne Audits werden durch die Sachverständige nicht durchgeführt.
Wo finde ich eine gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Pädagogik, Qualitätsmanagement und ISO 9001?
Mag. Katharina Stummer ist allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige (Fachgebiet 13.03) mit Standort in Krems (A-3500, Franz-Wissgrill-Gasse 17f), erreichbar unter +43 664 1234085 bzw. katharina.stummer@gerichts-sv.at. Die vollständige Fachgebietseintragung ist auf justizonline.gv.at unter https://justizonline.gv.at/jop/web/exl/W853997 abrufbar.
KONTAKT
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Kanzlei Wien
A-1180 Wien | Staudgasse 7/8
(bevorzugt für Zustellungen und Termine)
Kanzlei Krems
A-3500 Krems | Franz-Wissgrill-Gasse 17f
Termine ausschließlich nach Vereinbarung.
Beachten Sie die rechtlichen Informationen lt. ECG und MG, Impressum und Datenschutzerklärung unter Rechtliches.
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