Erlebte Diskriminierungen vor der Gleichbehandlungskommission oder vor Gericht müssen „nur“ glaubhaft gemacht, aber nicht bewiesen werden. Dann müssen Arbeitgeber:innen beweisen, dass keine Entgeltdiskriminierung vorliegt.
Quelle/Info: Gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at – Entgeltdiskriminierung