Gleichbehandlung: Entgeltdiskriminierung – Beweislastumkehr


Erlebte Diskriminierungen vor der Gleichbehandlungskommission oder vor Gericht müssen „nur“ glaubhaft gemacht, aber nicht bewiesen werden. Dann müssen Arbeitgeber:innen beweisen, dass keine Entgeltdiskriminierung vorliegt.

Quelle/Info: Gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at – Entgeltdiskriminierung

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