Schadenersatz für Bewerber im öffentlichen Ausschreibungsverfahren

Der OGH hatte zu klären, ob das Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG) Grundlage für einen Schadenersatzanspruch des zu Unrecht übergangenen Bewerbers sein kann; der Bewerber hat nach dem AusG zwar keinen subjektiven Rechtsanspruch auf Betrauung mit der ausgeschriebenen Funktion.

Quelle/Link: https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/stellenbesetzung-nach-dem-ausschreibungsgesetz-schadenersatzanspruch-des-uebergangenen-bewerbers/

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