Der OGH fällte ein richtungsweisendes Urteil in Sachen vorsorglicher Bestellung eines Geschäftsführers. Für den OGH war ausreichend klar, dass im konkreten Fall der später Verunglückte seiner Frau „in jeder Hinsicht einen umfassenden Einfluss auf die Geschäftsführung einräumen wollte“ – und damit auch die weitere Auswahl eines Geschäftsführers.
Quelle/Info: 6 Ob 77/25d – OGH-Entscheidung (lt. Die Presse v. 03.06.2026)