Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) gilt als unmittelbar anwendbare EU-Verordnung ohne nationales Umsetzungsgesetz auch in Österreich. KI-Anwendungen im Beschäftigungskontext — von CV-Parsing über Matching-Scores bis zu Leistungsbewertungen — zählen nach Anhang III zu den Hochrisiko-Systemen. Mit dem „Digital Omnibus on AI“ haben sich Rat und Parlament am 07.05.2026 darauf verständigt, die Pflichten für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III vom 02.08.2026 auf den 02.12.2027 zu verschieben. Nach Angaben eines Fachanbieters trat die Änderung (Verordnung (EU) 2026/1744) am 27.07.2026 in Kraft; die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten seit dem 02.08.2026.